Bundestagswahl


Der Deutsche Bundestag

Bei der Bundestagswahl wird alle vier Jahre der Deutsche Bundestag gewählt. Er ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und entscheidet unter anderem über Bundesgesetze und den Bundeshaushalt. Der Wahltag ist dabei in ganz Deutschland einheitlich.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Abgeordneten des Bundestags in geheimer Abstimmung. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin schlägt dafür in der Regel den Spitzenkandidaten oder die Spitzenkandidatin der stärksten Fraktion vor.

Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit erhält – also mehr als die Hälfte aller Stimmen der Bundestagsabgeordneten. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, folgen innerhalb von 14 Tagen weitere Wahlgänge. Beim dritten Wahlgang gewinnt die Person mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit). In diesem Fall kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Gewählten oder die Gewählte ernennen oder den Bundestag auflösen.


So funktioniert die Bundestagswahl

Quelle: Deutscher Bundestag

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (ab 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit) werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zum Wahltag, zum zuständigen Wahllokal und zur Briefwahl.

Am Wahltag selbst kann die Stimme im Wahllokal oder – nach vorherigem Antrag – per Briefwahl abgegeben werden. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Regel von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Auf dem Stimmzettel stehen zwei Stimmen zur Verfügung:
Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis gewählt; wer hier die meisten Stimmen erhält, kann ein Direktmandat gewinnen. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben und ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag.