Volksbegehren und Volksentscheide


Politik gemeinsam mitgestalten

In Bayern können Bürgerinnen und Bürger nicht nur alle paar Jahre ihre Vertreter wählen, sondern sich auch direkt an der Gesetzgebung beteiligen. Dies ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie.

Informationen hierzu  finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

Volksbegehren

Mit einem Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz anstoßen. Unterstützen genügend Wahlberechtigte das Anliegen, wird der Vorschlag dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Volksentscheid

Nimmt der Landtag den Vorschlag nicht an, entscheiden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid direkt über die Frage. Dabei zählt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 

Der Unterschied

Beim Volksbegehren sammeln Bürgerinnen und Bürger Unterstützung für ein Anliegen. Beim Volksentscheid stimmen alle Wahlberechtigten verbindlich über dieses Anliegen ab. Warum ist das wichtig? Volksbegehren und Volksentscheide ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, politische Entscheidungen aktiv mitzugestalten und eigene Themen direkt in den politischen Prozess einzubringen.