Kommunalwahl


Die Kommunale Ebene

Am Sonntag, den 8. März 2026 fanden die Kommunalwahlen in Bayern statt. 

Mit Ihrer Stimme haben Sie darüber entschieden, wer Erster Bürgermeister von Emmering wurde und welche 20 Mitglieder den neuen Gemeinderat bilden. Gleichzeitig wurden im Landkreis Fürstenfeldbruck der Landrat sowie die 70 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.

Die Ergebnisse dazu finden Sie hier:

So funktioniert die Kommunalwahl

Quelle: Bayerisches Innenministerium

Worum geht es bei der Kommunalwahl?

Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Emmering entscheiden mit ihrer Stimme, wer Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister wird und welche 20 Mitglieder den neuen Gemeinderat bilden werden.

Zugleich werden für den Landkreis Fürstenfeldbruck die Landrätin oder der Landrat sowie die 70 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.

Erhält am Wahltag keine Kandidatin und kein Kandidat für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, den 22. März 2026 eine Stichwahl statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist.

Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen. 

Wie wird gewählt?

🗳 Urnenwahl 

Sie wählen am Wahltag (z. B. Sonntag, 8.  März 2026) zwischen 8 Uhr und 18 Uhr  persönlich und direkt in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal.

Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Im Wahllokal wird zunächst Ihre Wahlberechtigung überprüft. Im Anschluss erhalten Sie die Stimmzettel, füllen diese bitte anonym aus und werfen Sie in die Wahlurne. 

Wie wird gewählt?

✉️ Briefwahl

Wahlschein beantragen: Der Wahlschein kann frühzeitig über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online (ab dem 9. Februar 2026), schriftlich oder persönlich im Rathaus (EWO) beantragt werden. Eine Begründung ist nicht nötig.

Versand der Unterlagen: Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 werden in Emmering ab 16. Februar 2026 verschickt.

Stimmabgabe per Brief: Sie erhalten Wahlschein, Stimmzettel, farblich getrennte Umschläge und ein Merkblatt.

  • Stimmzettel ausfüllen, falten und in den Stimmzettelumschlag legen.

  • Wahlschein unbedingt unterschreiben – sonst ist die Briefwahl ungültig.

  • Stimmzettelumschlag + unterschriebener Wahlschein in den Wahlbriefumschlag stecken und verschließen.

Rücksendung:

  • Per Post: Möglichst einige Tage vor dem Wahltag abschicken.

  • Direkt im Rathaus: Abgabe bis 18 Uhr am Wahltag oder Einwurf in den Rathaus-Briefkasten.

  • Wichtig: Wahlbriefe nicht in die Urnen der Wahllokale werfen.

 

Die Auszählung

Um 18 Uhr schließen die Wahllokale, anschließend beginnt die öffentliche Stimmenauszählung. Der Ablauf ist gesetzlich festgelegt:

Zunächst werden die Urnen geöffnet und die Stimmzettel nach Wahlarten sortiert. Danach erfolgt die Auszählung in dieser Reihenfolge:

  • zuerst die Bürgermeisterwahl,

  • anschließend die Landratswahl,

  • danach die Stimmen für Gemeinderat und

  • zuletzt Kreistag.

Die Auszählung von Gemeinderat und Kreistag nimmt erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch, da hier Panaschieren und Kumulieren berücksichtigt werden müssen.

Das Wahlergebnis

Vorläufige Ergebnisse

Die ersten Resultate der Bürgermeister- und Landratswahl liegen in der Regel bereits am Wahlabend vor. Die Auszählung der Stimmen für Gemeinderat und Kreistag dauert deutlich länger und kann sich bis in die Nacht oder sogar auf die folgenden Tage erstrecken.

Endgültige Ergebnisse

Nach der Prüfung durch die zuständigen Wahlausschüsse werden die amtlichen Endergebnisse auf der Gemeindehomepage sowie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.